Leistungen im Überblick
Verhinderungspflege - Entlastung, wenn Sie sie brauchen
Die Verhinderungspflege in Berlin sichert die Versorgung Ihres Angehörigen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt - sei es durch Urlaub, Krankheit oder persönliche Gründe. Lavanda Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die vollständige pflegerische Versorgung in unseren Wohngemeinschaften in Charlottenburg. So können pflegende Angehörige sich eine Auszeit nehmen — mit dem guten Gefühl, dass alles weiterläuft.
Im Rahmen der Verhinderungspflege bieten wir folgende Leistungen an:
Stundenweise Verhinderungspflege
Übernahme der Pflege für einzelne Stunden, wenn die Hauptpflegeperson verhindert ist
Tageweise Verhinderungspflege
Pflegerische Versorgung über einen oder mehrere Tage bei Abwesenheit der Pflegeperson
Urlaubsvertretung
Bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr Übernahme der gesamten Pflege - finanziert durch die Pflegekasse
Kombination mit Kurzzeitpflege
Der nicht genutzte Anteil der Kurzzeitpflege kann auf die Verhinderungspflege übertragen werden - wir beraten Sie zur optimalen Nutzung
Pflegerische Vollversorgung
Grundpflege, Behandlungspflege und Betreuung werden nahtlos weitergeführt
Beratung zum Anspruch
Wir prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen bei der Antragstellung bei der Pflegekasse
Zuverlässige Pflege, wenn die Hauptpflegeperson ausfällt

Zuverlässigkeit
Unsere Pflegekräfte sorgen dafür, dass alle ärztlich verordneten Maßnahmen pünktlich und gewissenhaft durchgeführt werden.

Kompetenz
Fachlich geschultes Personal gewährleistet höchste Qualität bei jeder Behandlungspflege.

Einfühlsamkeit
Wir gehen auf die individuellen Bedürfnisse unserer Bewohner ein und schaffen eine vertrauensvolle Atmosphäre.

Vertraute Umgebung
Medizinische Versorgung findet in den Wohngemeinschaften statt, damit sich Ihre Angehörigen wohl und sicher fühlen.
Unser Anspruch
Wenn Sie eine Auszeit brauchen, übernehmen wir verlässlich und nach höchsten Qualitätsstandards. Ihr Angehöriger bleibt in seinem vertrauten Umfeld, betreut von einem Team, das ihn bereits kennt – so läuft alles nahtlos weiter und Sie können beruhigt durchatmen.
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2, wenn die Hauptpflegeperson den Pflegebedürftigen zuvor mindestens 6 Monate in häuslicher Umgebung gepflegt hat. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten. Wie viel Ihnen genau zusteht, klären wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch.
Kann Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden?
Ja. Wenn die Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden am Tag dauert, wird sie stundenweise abgerechnet und das Pflegegeld wird in dieser Zeit nicht gekürzt. Das ist besonders praktisch für regelmäßige Termine oder kurze Auszeiten.
Können Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden?
Ja. Der nicht genutzte Anteil der Kurzzeitpflege kann auf die Verhinderungspflege übertragen werden, sodass Ihnen ein höheres Budget zur Verfügung steht. Wir beraten Sie gerne zur optimalen Nutzung beider Leistungstöpfe.
